Der Vorstand

Vorstandsamt
Der Vorstand von KKeV ist ehrenamtlich tätig und setzt sich aus drei Mitgliedern des Vereins zusammen, die von der Mitgliederversammlung für die Amtszeit von 2 Jahren gewählt werden. Der Verein ging dazu über, dieses Amt vorzugsweise mit Studierenden zu besetzen, da in den Vorstandsalltag auch viele administrative Arbeiten fallen, die von Personen, die bereits im Berufsleben stehen, nur schwer zu leisten sind. Bei der Vereinsführung wird der Vorstand (z.B. bei der Ausgestaltung des Arbeitsprogramms des Vereins) durch das Kuratorium beratend unterstützt. Der Kuratoriumssprecher wird zu den Vorstandsitzungen eingeladen und nimmt mit beratender Stimme an ihnen teil. Umgekehrt nimmt mindestens ein Vorstandsmitglied an den jeweiligen Kuratoriumssitzungen teil. So wird die Kommunikation zwischen der Mitgliederversammlung, dem Vorstands und dem Kuratoriums sichergestellt.
Mitglieder des Vorstands
Zur Zeit führen hauptverantwortlich die Geschäfte des Vereins:
- Lucie Volquartz, 1. Vorsitzende
- Jonathan Kleinpass, 2. Vorsitzender
- Marcel Semmler, Schatzmeister
info (ÄT) kkev (Punkt) org
Aufgaben und Funktion des Vorstands
Die Vereinsatzung (§10) definiert die Aufgaben und Funktionen des Vorstands von KommunikationsKultur e.V. wie folgt:
§ 10 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem bzw. der ersten und dem bzw. der zweiten Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister bzw. der Schatzmeisterin.
- Im Vorstand haben Stimmrecht der bzw. die erste und zweite Vorsitzende und der Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin.
- Der Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der bzw. die erste und zweite Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand führt die Geschäfte.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen für zwei Jahre gewählt, bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
- gestrichen
- Der Vorstand muss für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen und einen Jahresabschluss vorlegen.
- Der Vorstand kann aus wichtigem Grunde abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vorstand gegen des Zweck des Vereins verstößt oder seine wirtschaftlichen Interessen schädigt. Für die Abberufung ist eine drei Viertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Mitgliederversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.



